Die Bezeichnungen „24-Stunden-Betreuung“ und „24-Stunden-Pflege“
sind gängige Bezeichnungen, die sich für die von uns angebotene Leistung
etabliert haben. 24 Stunden vor Ort zu sein, bedeutet selbstverständlich nicht, 24 Stunden zu arbeiten.
Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass sich die Betreuungskraft an die gesetzlichen
Arbeits- und Ruhezeitenregelungen hält.