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Pflegevorsorge
Die Pflegevorsorge ist wichtig, um sich finanziell abzusichern, wenn man zum Pflegefall wird.
Pflege ist nicht zwingend eine Frage des Alters. Es kann schnell passieren, dass Menschen, die im einen Moment noch mitten im Leben standen und frei und selbstbestimmt agieren konnten, plötzlich pflegebedürftig werden. Sei es durch Krankheit oder einen Unfall. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundsicherung dar. Die Pflegeleistungen reichen meist nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Eine rechtzeitige Pflegevorsorge sichert Sie für den Ernstfall ab. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Unzählige Anbieter erschlagen die Verbraucher mit ihren Angeboten. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Pflegevorsorge vor und zeigen Ihnen sinnvolle Lösungen zur Absicherung des mit der Pflegebedürftigkeit einhergehenden finanziellen Risikos auf.
Pflegezusatzversicherung
Die wohl bekannteste Variante der Pflegevorsorge stellt der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung dar. Diese ermöglicht den Versicherten mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Pflege und dient Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zumindest in einem gewissen Rahmen als finanzielle Absicherung. Die Pflegevorsorge erfolgt hier wahlweise gefördert oder ungefördert.
Pflege-Bahr
Pflegetagegeldversicherung
Pflegerentenversicherung
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung bieten nur wenige Anbieter an. Hier übernimmt die Versicherung nur die Kosten, die auch tatsächlich anfallen, wobei der entsprechende Prozentsatz im Voraus festgelegt wird. Der Pflegebedürftige kann folglich nicht selbst über das Geld verfügen. Ihm wird lediglich ein Anspruch auf Sachleistungen eingeräumt.
Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Pflegevorsorge dank Pflegefonds
Betreuungsverfügung und Betreuungsvollmacht
Wenn man plötzlich zum Pflegefall wird, kann es unter Umständen passieren, dass man nicht mehr eigenständig handeln und für seine Wünsche und Rechte eintreten kann. Um für diesen Fall vorzusorgen, sollten Sie rechtzeitig eine Betreuungsverfügung (auch: Betreuungsvollmacht) formulieren. In dieser legen Sie fest, wer Ihre Betreuung übernehmen soll, wenn Sie einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht gilt die Betreuungsvollmacht nicht sofort. Ein Betreuungsgericht muss diese erst einsehen, um entscheiden zu können, ob eine Betreuung erforderlich und die vorgeschlagene Betreuungsperson auch wirklich für diese Aufgabe geeignet ist. Hier finden Sie mehr Informationen.
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