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Das Entsendemodell
24-Stunden-Betreuungskräfte sind bei Unternehmen im Ausland angestellt und werden nach Deutschland entsendet.
Wer eine polnische Betreuungskraft legal beschäftigen will, sollte auf einige Dinge achten. Zum einen kann man selbst als Arbeitgeber agieren, was jedoch mit hohem bürokratischen Aufwand für Sie als Angehörige verbunden ist. Weiterhin kann eine selbstständige Betreuungskraft beschäftigt werden, wobei Nachteile wie fehlender Ersatz im Krankheitsfall gewichtig sind. Eine dritte Variante ist die Nutzung des sog. Entsendemodells. Hier ist die Betreuungskraft in ihrem Heimatland gemeldet und legal beschäftigt, sodass vor Ort Sozialversicherungsbeiträge und Steuern entrichtet werden. Beim Entsendemodell entfällt für Sie jeglicher bürokratischer Aufwand.
Kriterien einer legalen Beschäftigung
1. Es besteht ein legales Anstellungsverhältnis
Ein gängiges und für die Angehörigen mit wenig Aufwand verbundenes Modell für die legale Beschäftigung von Betreuungskräften ist das sog. Entsendemodell. Die jeweiligen Betreuungskräfte sind dabei bei Unternehmen im Ausland angestellt und werden von diesen für die Dauer der Beschäftigung nach Deutschland entsendet. Alle erforderlichen Arbeitgeberabgaben werden dabei vom Entsendeunternehmen entrichtet. Die Betreuungskräfte sind im Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt.
2. Die Betreuungskräfte besitzen eine europäische Krankenversicherung
Legal beschäftige Betreuungskräfte besitzen eine europäische Krankenversicherung. Die sog. European Health Insurance Card (EHIC) stellt sicher, dass Versicherte einen europaweiten Zugang zur Krankenversorgung erhalten. Die Karte umfasst alle 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Schweiz. Werden 24-Stunden-Betreuungskräfte während des Pflegeeinsatzes in Deutschland also krank, steht diesen Kräften der Zugang zur ambulanten als auch stationären Versorgung vor Ort in Deutschland offen.
3. Ein Entsendeformular A1 liegt vor
Angehörige sollten darauf achten, dass die Betreuungskräfte ein sog. A1 Formular besitzen und vorweisen können. Durch dieses Formular wird für eine prüfende Sozialbehörde ersichtlich, dass die Person bereits in ihrem Heimatland sozialversichert ist und dort Beiträge abgeführt werden. Während eine Betreuungskraft in Deutschland arbeitet, werden also gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland entrichtet. Als Angehörige sollten Sie also vor dem Einsatz der Betreuungskraft eine Kopie des Formulars von der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Firma anfordern.
A1-FORMULAR
Bescheinigung über die Sozialversicherungsvorschriften
Quelle
Vorteile des Entsendemodells
- Entlastung für Angehörige
- Keine versteckten Kosten
- Ab 2.200 € im Monat


